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Redakteur: Thorsten Krebs
Publikationsdatum: 08.03.2010
Letzte Änderung: 21.01.2016

Krankmeldung Ihres Kindes (5.-10. Jgst.)

- am einfachsten über das Elternportal!

Meldung bei Erkrankung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen können, so können Sie es am besten über das Elternportal krankmelden. Dies sollte bis bis spätestens 7.45 Uhr erfolgen. Alternativ können Sie auch - ebenfalls bis spätestens 7.45 Uhr - in der Schule unter der Nummer 08342 / 9664-0 (auch auf Anrufbeantworter) anrufen – das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt – und mitteilen, wie viele Tage Ihr Kind voraussichtlich krank sein wird. Haben Sie Ihr Kind nur für einen Tag krank gemeldet und sollte es noch länger krank sein, so melden Sie dies bitte am nächsten Tag. Nur so können wir eine genaue Erfassung der Absenzen sicherstellen.

Bei Wiedererscheinen in der Schule muss eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Erkrankung vorgelegt werden, die dem Absentenheftführer übergeben wird.

Bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auch bei Häufung von Abwesenheiten oder in Zweifelsfällen kann die Schule ein Attest einfordern.

Die Unterschrift der Eltern ist immer erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler der 5. – 8. Jahrgangsstufe gilt folgende Regelung:
Sollte der Schule bei Unterrichtsbeginn keine Meldung vorliegen, so werden wir versuchen, Sie telefonisch zu erreichen, um die Absenz Ihres Kindes abzuklären. Wenn wir Sie nicht erreichen können, werden wir nach Lage des Falles entscheiden. Gegebenenfalls wird die örtliche Polizeidienststelle verständigt.

Wenn Sie berufstätig sind, bitten wir Sie deshalb - sofern dies nicht schon geschehen ist - um Mitteilung Ihrer dienstlichen Telefonnummer.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Die Schulleitung